Der Begriff Kindertagesbetreuung fasst alles Möglichkeiten und Formen der institutionalisierten Kinderbetreuung außerhalb der Familie zusammen.
Die Kindertagesbetreuung schließt neben der reinen Betreuung in einer Einrichtung auch Erziehung und Bildung von Kindern in Kindertagesstätten, wie zum Beispiel Krippe, Kindergarten, Tagespflege, Tageseltern, Hort oder Schulbetreuung mit ein. Das Kind soll sich sozial, emotional, körperlich und geistig zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln können.
Erziehung und Bildung in einer Kindertagesbetreuung sollen die in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren – Stichworte: Vereinbarkeit von Beruf & Familie und Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.
Für die Bereitstellung einer quantitativ ausreichenden und qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung sind meinst die Städte und Gemeinden, auch in Form von Zusammenschlüssen, also Landkreisen, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften zuständig. Innerhalb einer kommunalen Verwaltungseinheit übernehmen in den meisten Fällen die Jugendämter die Organisation und Qualitätskontrolle.
Trägern der freien Jugendhilfe unterstützen Kommunen bei der Kindertagesbetreuung
Freie und kirchliche Träger spielen in der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle. Sie übernehmen personelle, finanzielle und organisatorische Verantwortung und bereichern die Landschaft der Kinderbetreuung durch ihre vielfältigen Angebote. Als Institutionen, die meist mehrere Einrichtungen verantworten, sind die Träger zudem unentbehrlich in Kommunen, wenn es darum geht, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.
LITTLE BIRD bietet sowohl den Kommunen als auch den freien und konfessionellen Trägern und ihren Einrichtungen die Möglichkeit, ihre internen und interorganisatorischen Prozesse besser im Blick zu haben und zu steuern. Anmeldung und Kommunikation werden digitalisiert.