Die Digitalisierung von Kinderbetreuungsprozessen bringt enorme Vorteile: transparente Platzvergabe, effiziente Verwaltung, bessere Kommunikation mit Eltern. Doch Datenschutz in der digitalen Kinderbetreuung ist nicht optional – es ist eine rechtliche Pflicht und ein Vertrauensfaktor, besonders wenn es um sensible Daten von Kindern und Familien geht.
In diesem Leitfaden zeigen wir, worauf Kommunen, Landkreise, Träger und Einrichtungen bei der Wahl einer digitalen Lösung für die Kinderbetreuung achten sollten und wie Sie Datenschutz in der digitalen Kinderbetreuung rechtssicher und vertrauensvoll umsetzen können.
Warum Datenschutz in der digitalen Kinderbetreuung so kritisch ist
Kinderbetreuungseinrichtungen verarbeiten hochsensible Daten:
- Personendaten von Kindern: Name, Geburtsdatum, Adresse, Allergien, medizinische Informationen
- Elterndaten: Kontaktinformationen, Berufstätigkeit, Einkommen (für Beitragsberechnung)
- Mitarbeiterdaten: Personalakten, Qualifikationen, Arbeitszeiten
- Kommunikationsdaten: Nachrichten zwischen Eltern und Einrichtungen
Diese Daten unterliegen nicht nur der DSGVO, sondern oft auch speziellen Regelungen wie dem kirchlichen Datenschutzrecht oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Konsequenzen bei Datenschutzverletzungen sind erheblich:
- Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes
- Vertrauensverlust bei Eltern und der Öffentlichkeit
- Reputationsschäden für Kommune, Landkreis, Träger und Einrichtung
Deshalb ist Datenschutz in der digitalen Kinderbetreuung nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch ein zentraler Baustein für das Vertrauen von Familien.
Die wichtigsten Datenschutz-Standards für digitale Kinderbetreuung
A) Hosting in Deutschland – Das Fundament für sichere digitale Kinderbetreuung
Warum ist das wichtig?
Wenn Daten auf Servern außerhalb Deutschlands oder der EU gespeichert werden, gelten andere Datenschutzgesetze. Das birgt Risiken – besonders bei US-amerikanischen Cloud-Anbietern, wo Behörden leichter Zugriff auf Daten haben können.
Was Sie prüfen sollten:
- Ist der Anbieter in Deutschland ansässig oder nutzt deutsche Rechenzentren?
- Gibt es eine Datenschutzerklärung, die den Speicherort explizit nennt?
- Sind die Server nach deutschen Standards geschützt?
Beispiel: LITTLE BIRD hostet alle Daten in Deutschland und erfüllt damit die höchsten europäischen Datenschutzstandards für digitale Kinderbetreuung.
B) C5-Zertifizierung: Der Standard für digitale Kinderbetreuung
Was ist C5?
C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) ist ein Zertifizierungsstandard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Er bescheinigt, dass ein Cloud-Anbieter hohe Sicherheitsstandards erfüllt.
Was prüft C5?
- Verschlüsselung von Daten (in Transit und at Rest)
- Zugriffskontrolle und Authentifizierung
- Regelmäßige Sicherheitsaudits
- Notfall- und Wiederherstellungspläne
- Transparenz bei Datenzugriffen
Warum ist das für Sie relevant?
Wenn Sie eine Software mit C5-Zertifizierung wählen, können Sie sicher sein, dass unabhängige Experten die Sicherheit überprüft haben. Das reduziert Ihr Haftungsrisiko erheblich und stärkt den Datenschutz in der digitalen Kinderbetreuung.
Frage an den Anbieter:
„Haben Sie eine aktuelle C5-Zertifizierung? Können Sie uns das Zertifikat zeigen?“
C) Kirchliches Datenschutzrecht in der digitalen Kinderbetreuung
Besonderheit für kirchliche Träger:
Viele Kinderbetreuungseinrichtungen werden von kirchlichen Trägern (Caritas, Diakonie, etc.) betrieben. Diese unterliegen dem kirchlichen Datenschutzrecht, das teilweise strenger ist als die DSGVO.
Was ist anders?
- Kirchliche Träger müssen ihre eigenen Datenschutzbeauftragten haben
- Es gelten zusätzliche Regelungen zur Datenverarbeitung
- Besondere Anforderungen an die Transparenz gegenüber Betroffenen
Was Sie prüfen sollten:
- Ist der Anbieter mit kirchlichem Datenschutzrecht vertraut?
- Kann er Verträge anbieten, die kirchliche Anforderungen erfüllen?
- Gibt es Referenzen von anderen kirchlichen Trägern?
Praktische Checkliste: Datenschutz bei digitaler Kinderbetreuung
Vor der Auswahl:
- Datenschutzerklärung lesen: Ist sie verständlich und vollständig?
- Auftragsverarbeitung: Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
- Hosting-Standort: Wo sind die Server? Deutschland oder EU?
- Zertifizierungen: C5, ISO 27001 oder andere Sicherheitszertifikate?
- Datenschutzbeauftragter: Hat der Anbieter einen Datenschutzbeauftragten?
- Subunternehmer: Welche Drittanbieter verarbeiten Ihre Daten?
Bei der Implementierung:
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Wurde eine durchgeführt?
- Schulung: Werden Mitarbeiter in Datenschutz geschult?
- Zugriffskontrolle: Wer hat Zugriff auf welche Daten?
- Löschkonzept: Wie lange werden Daten gespeichert? Wie werden sie gelöscht?
Im laufenden Betrieb:
- Regelmäßige Audits: Werden Sicherheitsaudits durchgeführt?
- Incident Management: Was passiert bei einem Datenschutzvorfall?
- Datenschutzbeauftragte: Ist Ihre interne Datenschutzperson eingebunden?
- Elterninformation: Sind Eltern über die Datenverarbeitung informiert?
Best Practice: So digitalisieren Sie datenschutzkonform
Schritt 1: Vorbereitung zur datenschutzkonformen digitalen Kinderbetreuung
- Datenschutzbeauftragte einbinden
- Anforderungen klären (Welche Daten? Wer hat Zugriff?)
- Anbieter evaluieren (Checkliste nutzen)
Schritt 2: Vertragsgestaltung
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen
- Datenschutzerklärung anpassen
- Eltern informieren
Schritt 3: Implementierung
- Schulungen durchführen
- Zugriffskontrolle einrichten
- Löschkonzept umsetzen
Schritt 4: Betrieb
- Regelmäßige Audits
- Incident Management etablieren
- Datenschutz im Team verankern
Datenschutz als Kernwert in der digitalen Kinderbetreuung
Bei der Wahl einer digitalen Lösung für die Kinderbetreuung sollte Datenschutz nicht optional sein – er muss im Kern der Lösung verankert sein.
Das bietet LITTLE BIRD für Datenschutz in der digitalen Kinderbetreuung:
Hosting in Deutschland
Alle Daten werden in deutschen Rechenzentren gespeichert – nach höchsten europäischen Standards.
C5-Zertifizierung nach BSI-Standard
Unabhängig überprüfte Sicherheit und Compliance.
Kirchliches Datenschutzrecht
Spezielle Verträge und Prozesse für kirchliche Träger.
Transparente Datenverarbeitung
Klare Dokumentation, wer Zugriff auf welche Daten hat.
Regelmäßige Sicherheitsaudits
Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Sicherheit.
Dedicated Support
Unser Team unterstützt Sie bei Datenschutzfragen und Compliance.
Fazit: Digitalisierung mit gutem Gewissen
Digitale Kinderbetreuungslösungen sind nicht nur effizienter – sie können auch sicherer sein als papiergestützte Prozesse, wenn sie richtig umgesetzt werden.
Das Wichtigste zum Mitnehmen:
- Datenschutz in der digitalen Kinderbetreuung ist nicht optional – es ist eine rechtliche Pflicht und ein Vertrauensfaktor.
- Hosting in Deutschland ist das Fundament für sichere Datenverarbeitung.
- C5-Zertifizierung gibt Ihnen Sicherheit, dass ein Anbieter hohe Standards erfüllt.
- Kirchliches Datenschutzrecht erfordert spezielle Aufmerksamkeit bei kirchlichen Trägern.
- Schulung und Prozesse sind genauso wichtig wie die Technik.
Mit der richtigen Lösung und den richtigen Prozessen können Sie Ihre Kinderbetreuung digital, transparent und datenschutzkonform gestalten – zum Wohl von Kindern, Eltern, Mitarbeitern und Ihrer Organisation.
Häufige Datenschutz-Fragen aus der Praxis
Darf die Software Daten an Dritte weitergeben?
Nein – nicht ohne explizite Einwilligung. Der Anbieter darf Daten nur für den vereinbarten Zweck verarbeiten. Alle Subunternehmer müssen im Auftragsverarbeitungsvertrag genannt sein.
Was ist mit Eltern-Apps? Sind die datenschutzkonform?
Ja, wenn sie richtig konfiguriert sind. Wichtig ist:
- Nur notwendige Daten werden übertragen
- Verschlüsselte Kommunikation
- Klare Datenschutzerklärung für Eltern
- Keine Weitergabe an Dritte (z. B. Werbetreibende)
Wie lange dürfen wir Daten speichern?
Das hängt vom Zweck ab:
- Anmeldedaten: Solange das Kind in der Einrichtung ist + gesetzliche Aufbewahrungsfristen (meist 3–10 Jahre)
- Kommunikationsdaten: Nur so lange nötig
- Fotos/Videos: Nur mit expliziter Einwilligung und zeitlich begrenzt
Was passiert, wenn wir einen Datenschutzvorfall haben?
Sie müssen:
- Die Datenschutzbehörde benachrichtigen (innerhalb von 72 Stunden)
- Betroffene informieren (wenn hohes Risiko)
- Den Vorfall dokumentieren
- Maßnahmen einleiten, um Wiederholung zu verhindern
Werden meine Daten weiterhin sicher verarbeitet?
Ja. Datenschutz und Datensicherheit stehen bei uns an erster Stelle. LITTLE BIRD hat seinen Sitz in Deutschland – unsere Lösungen sind DSGVO-konform, c5-zertifiziert und sicher betrieben und werden kontinuierlich nach klaren Standards weiterentwickelt.
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