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Datenschutz in der digitalen Kinderbetreuung: Worauf Kommunen, Landkreise, Träger und Einrichtungen achten müssen

Die Digitalisierung von Kinderbetreuungsprozessen bringt enorme Vorteile: trans­pa­rente Platzvergabe, effi­zi­ente Verwaltung, bessere Kommunikation mit Eltern. Doch Datenschutz in der digi­talen Kinderbetreuung ist nicht optional – es ist eine recht­liche Pflicht und ein Vertrauensfaktor, beson­ders wenn es um sensible Daten von Kindern und Familien geht.

In diesem Leitfaden zeigen wir, worauf Kommunen, Landkreise, Träger und Einrichtungen bei der Wahl einer digi­talen Lösung für die Kinderbetreuung achten sollten und wie Sie Datenschutz in der digi­talen Kinderbetreuung rechts­si­cher und vertrau­ens­voll umsetzen können.


Warum Datenschutz in der digitalen Kinderbetreuung so kritisch ist

Kinderbetreuungseinrichtungen verar­beiten hoch­sen­sible Daten:

  • Personendaten von Kindern: Name, Geburtsdatum, Adresse, Allergien, medi­zi­ni­sche Informationen
  • Elterndaten: Kontaktinformationen, Berufstätigkeit, Einkommen (für Beitragsberechnung)
  • Mitarbeiterdaten: Personalakten, Qualifikationen, Arbeitszeiten
  • Kommunikationsdaten: Nachrichten zwischen Eltern und Einrichtungen

Diese Daten unter­liegen nicht nur der DSGVO, sondern oft auch spezi­ellen Regelungen wie dem kirch­li­chen Datenschutzrecht oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Konsequenzen bei Datenschutzverletzungen sind erheblich:

  • Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes
  • Vertrauensverlust bei Eltern und der Öffentlichkeit
  • Reputationsschäden für Kommune, Landkreis, Träger und Einrichtung

Deshalb ist Datenschutz in der digi­talen Kinderbetreuung nicht nur eine recht­liche Anforderung, sondern auch ein zentraler Baustein für das Vertrauen von Familien.


Die wichtigsten Datenschutz-Standards für digitale Kinderbetreuung

A) Hosting in Deutschland – Das Fundament für sichere digitale Kinderbetreuung

Warum ist das wichtig?
Wenn Daten auf Servern außer­halb Deutschlands oder der EU gespei­chert werden, gelten andere Datenschutzgesetze. Das birgt Risiken – beson­ders bei US-amerikanischen Cloud-Anbietern, wo Behörden leichter Zugriff auf Daten haben können.

Was Sie prüfen sollten:

  • Ist der Anbieter in Deutschland ansässig oder nutzt deut­sche Rechenzentren?
  • Gibt es eine Datenschutzerklärung, die den Speicherort explizit nennt?
  • Sind die Server nach deut­schen Standards geschützt?

Beispiel: LITTLE BIRD hostet alle Daten in Deutschland und erfüllt damit die höchsten euro­päi­schen Datenschutzstandards für digi­tale Kinderbetreuung.


B) C5-Zertifizierung: Der Standard für digitale Kinderbetreuung

Was ist C5?
C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) ist ein Zertifizierungsstandard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Er beschei­nigt, dass ein Cloud-Anbieter hohe Sicherheitsstandards erfüllt.

Was prüft C5?

  • Verschlüsselung von Daten (in Transit und at Rest)
  • Zugriffskontrolle und Authentifizierung
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits
  • Notfall- und Wiederherstellungspläne
  • Transparenz bei Datenzugriffen

Warum ist das für Sie rele­vant?
Wenn Sie eine Software mit C5-Zertifizierung wählen, können Sie sicher sein, dass unab­hän­gige Experten die Sicherheit über­prüft haben. Das redu­ziert Ihr Haftungsrisiko erheb­lich und stärkt den Datenschutz in der digi­talen Kinderbetreuung.

Frage an den Anbieter:
„Haben Sie eine aktu­elle C5-Zertifizierung? Können Sie uns das Zertifikat zeigen?“


C) Kirchliches Datenschutzrecht in der digitalen Kinderbetreuung

Besonderheit für kirch­liche Träger:
Viele Kinderbetreuungseinrichtungen werden von kirch­li­chen Trägern (Caritas, Diakonie, etc.) betrieben. Diese unter­liegen dem kirch­li­chen Datenschutzrecht, das teil­weise strenger ist als die DSGVO.

Was ist anders?

  • Kirchliche Träger müssen ihre eigenen Datenschutzbeauftragten haben
  • Es gelten zusätz­liche Regelungen zur Datenverarbeitung
  • Besondere Anforderungen an die Transparenz gegen­über Betroffenen

Was Sie prüfen sollten:

  • Ist der Anbieter mit kirch­li­chem Datenschutzrecht vertraut?
  • Kann er Verträge anbieten, die kirch­liche Anforderungen erfüllen?
  • Gibt es Referenzen von anderen kirch­li­chen Trägern?

Praktische Checkliste: Datenschutz bei digitaler Kinderbetreuung

Vor der Auswahl:

  • Datenschutzerklärung lesen: Ist sie verständ­lich und vollständig?
  • Auftragsverarbeitung: Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
  • Hosting-Standort: Wo sind die Server? Deutschland oder EU?
  • Zertifizierungen: C5, ISO 27001 oder andere Sicherheitszertifikate?
  • Datenschutzbeauftragter: Hat der Anbieter einen Datenschutzbeauftragten?
  • Subunternehmer: Welche Drittanbieter verar­beiten Ihre Daten?

Bei der Implementierung:

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Wurde eine durchgeführt?
  • Schulung: Werden Mitarbeiter in Datenschutz geschult?
  • Zugriffskontrolle: Wer hat Zugriff auf welche Daten?
  • Löschkonzept: Wie lange werden Daten gespei­chert? Wie werden sie gelöscht?

Im laufenden Betrieb:

  • Regelmäßige Audits: Werden Sicherheitsaudits durchgeführt?
  • Incident Management: Was passiert bei einem Datenschutzvorfall?
  • Datenschutzbeauftragte: Ist Ihre interne Datenschutzperson eingebunden?
  • Elterninformation: Sind Eltern über die Datenverarbeitung informiert?

Best Practice: So digitalisieren Sie datenschutzkonform

Schritt 1: Vorbereitung zur datenschutzkonformen digitalen Kinderbetreuung

  • Datenschutzbeauftragte einbinden
  • Anforderungen klären (Welche Daten? Wer hat Zugriff?)
  • Anbieter evalu­ieren (Checkliste nutzen)

Schritt 2: Vertragsgestaltung

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen
  • Datenschutzerklärung anpassen
  • Eltern infor­mieren

Schritt 3: Implementierung

  • Schulungen durch­führen
  • Zugriffskontrolle einrichten
  • Löschkonzept umsetzen

Schritt 4: Betrieb

  • Regelmäßige Audits
  • Incident Management etablieren
  • Datenschutz im Team verankern

Datenschutz als Kernwert in der digitalen Kinderbetreuung

Bei der Wahl einer digi­talen Lösung für die Kinderbetreuung sollte Datenschutz nicht optional sein – er muss im Kern der Lösung veran­kert sein.

Das bietet LITTLE BIRD für Datenschutz in der digi­talen Kinderbetreuung:

Hosting in Deutschland
Alle Daten werden in deut­schen Rechenzentren gespei­chert – nach höchsten euro­päi­schen Standards.

C5-Zertifizierung nach BSI-Standard
Unabhängig über­prüfte Sicherheit und Compliance.

Kirchliches Datenschutzrecht
Spezielle Verträge und Prozesse für kirch­liche Träger.

Transparente Datenverarbeitung
Klare Dokumentation, wer Zugriff auf welche Daten hat.

Regelmäßige Sicherheitsaudits
Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Sicherheit.

Dedicated Support
Unser Team unter­stützt Sie bei Datenschutzfragen und Compliance.


Fazit: Digitalisierung mit gutem Gewissen

Digitale Kinderbetreuungslösungen sind nicht nur effi­zi­enter – sie können auch sicherer sein als papier­ge­stützte Prozesse, wenn sie richtig umge­setzt werden.

Das Wichtigste zum Mitnehmen:

  1. Datenschutz in der digi­talen Kinderbetreuung ist nicht optional – es ist eine recht­liche Pflicht und ein Vertrauensfaktor.
  2. Hosting in Deutschland ist das Fundament für sichere Datenverarbeitung.
  3. C5-Zertifizierung gibt Ihnen Sicherheit, dass ein Anbieter hohe Standards erfüllt.
  4. Kirchliches Datenschutzrecht erfor­dert spezi­elle Aufmerksamkeit bei kirch­li­chen Trägern.
  5. Schulung und Prozesse sind genauso wichtig wie die Technik.

Mit der rich­tigen Lösung und den rich­tigen Prozessen können Sie Ihre Kinderbetreuung digital, trans­pa­rent und daten­schutz­kon­form gestalten – zum Wohl von Kindern, Eltern, Mitarbeitern und Ihrer Organisation.

Häufige Datenschutz-Fragen aus der Praxis

Darf die Software Daten an Dritte weitergeben?

Nein – nicht ohne expli­zite Einwilligung. Der Anbieter darf Daten nur für den verein­barten Zweck verar­beiten. Alle Subunternehmer müssen im Auftragsverarbeitungsvertrag genannt sein.

Was ist mit Eltern-Apps? Sind die datenschutzkonform?

Ja, wenn sie richtig konfi­gu­riert sind. Wichtig ist:

  • Nur notwen­dige Daten werden übertragen
  • Verschlüsselte Kommunikation
  • Klare Datenschutzerklärung für Eltern
  • Keine Weitergabe an Dritte (z. B. Werbetreibende)

Wie lange dürfen wir Daten speichern?

Das hängt vom Zweck ab:

  • Anmeldedaten: Solange das Kind in der Einrichtung ist + gesetz­liche Aufbewahrungsfristen (meist 3–10 Jahre)
  • Kommunikationsdaten: Nur so lange nötig
  • Fotos/Videos: Nur mit expli­ziter Einwilligung und zeit­lich begrenzt

Was passiert, wenn wir einen Datenschutzvorfall haben?

Sie müssen:

  1. Die Datenschutzbehörde benach­rich­tigen (inner­halb von 72 Stunden)
  2. Betroffene infor­mieren (wenn hohes Risiko)
  3. Den Vorfall dokumentieren
  4. Maßnahmen einleiten, um Wiederholung zu verhindern

Werden meine Daten weiterhin sicher verarbeitet?

Ja. Datenschutz und Datensicherheit stehen bei uns an erster Stelle. LITTLE BIRD hat seinen Sitz in Deutschland – unsere Lösungen sind DSGVO-konform, c5-zertifiziert und sicher betrieben und werden konti­nu­ier­lich nach klaren Standards weiterentwickelt.

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