Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen und ihre Kinder werden in dieser besonderen Situation durch den im Gesetz verankerten so genannten Mutterschutz vor und nach der Geburt geschützt. Im Normalfall dauert der Mutterschutz 14 Wochen. Er beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich die Zeit des Mutterschutzes vor und nach der Geburt.
Während der Zeit des Mutterschutzes bereiten sich die meisten Frauen und Paare nicht nur auf die Geburt und das Wochenbett vor bzw. befinden sich nach der Geburt im Wochenbett, sondern erledigen bereits viele Dinge für die Zeit nach dem Mutterschutz. In der Regel nimmt nach Ende des Mutterschutzes ein Elternteil Elternzeit, meist die Mutter. Spätestens dann beginnt für Eltern die Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind, damit beide Elternteile nach dem Ende der Elternzeit wieder arbeiten gehen können.
Manche Städte und Gemeinden, die mit dem System LITTLE BIRD arbeiten, lassen es zu, dass Eltern für ihr Kind bereits vor der Geburt in mehreren Einrichtungen Plätze anfragen können. Dann müssen Name und Geschlecht des Kindes nach der Geburt nachgetragen werden. Wie das funktioniert, erfahren Eltern in der Elternhilfe von LITTLE BIRD. Andere Kommunen möchten die Anmeldung in den Einrichtungen erst nachdem ein Kind geboren wurde. Grundsätzlich sind mit LITTLE BIRD beide Varianten möglich. Welche am Ende zum Einsatz kommt, entscheiden die Kommunen selbst.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt einen offiziellen Leitfaden zum Thema Mutterschutz zur Verfügung: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756
Weiterführende Informationen zum Thema Mutterschutz gibt es auf der Internetseite des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.