In Deutschland sind mehr als 20 Prozent der Mütter und Väter alleinerziehend. Als gilt ein Elternteil, wenn es ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden ist. Der Lebensmittelpunkt, also der Ort an dem es gemeldet ist und die meiste Zeit verbringt, muss bei einem Elternteil sein.
Oftmals ergeben sich für alleinerziehender Eltern unbeabsichtigte Nachteile bei der Berücksichtigung ihres Kindes für einen Kitaplatz. Die Gründe dafür sind vielfältig. Alleinerziehende haben wegen der vielseitigen Belastung weniger Zeit, Tage der offenen Tür, Bewerbungsgespräche oder Anmeldezeiträume wahrzunehmen.
Auch der Weg häufigen Nachfragens per E-Mail, Telefon oder bei persönlichen Vorsprachen, ist Alleinerziehenden durch die mehrfache Belastung und eingeschränkten Zeiträume meist nicht so einfach möglich.
Dabei ist es für Alleinerziehende, gerade diejenigen, die nach der Elternzeit wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten, besonders wichtig, eine verlässliche Tagesbetreuung für ihr Kind/ihre Kinder zu haben, vor allem, wenn sie einer geregelten Arbeit nachgehen wollen oder müssen.
Die Möglichkeiten, Alleinerziehende zu unterstützen, sind vielseitig
Manchmal werden die Betreuungskosten Alleinerziehender für die Kita, die Tagesmutter oder den Hort unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen. Ansprechpartner sind dabei in vielen Städten die Jugendämter, die auch bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützen können. Sobald sich Alleinerziehende weitere Unterstützung, zum Beispiel durch ihr zuständiges Jugendamt holen, werden sie in vielen Fällen bei der Platzvergabe eher berücksichtigt. Auch das System LITTLE BIRD hilft dabei, die Chancengleichheit trotz Einschränkungen wieder herzustellen und für mehr Fairness bei der Platzvergabe zu sorgen.
Auch ein Punktesystem, welches in LITTLE BIRD integriert werden kann und als Zusatzfunktion zur Verfügung gestellt, hilft dabei, die Vergabe nach nachvollziehbaren und objektiven Kriterien auszurichten.